Landesplanung Nordrhein-Westfalen

Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen

Windpark in Lichtenau

Von einer zentralen, überwiegend auf fossilen Energieträgern basierenden Energieversorgung hin zu dezentral nutzbaren erneuerbaren Energien: NRW treibt den Ausbau der Windenergie voran. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Planung der Windenergie in NRW.

Das Wind an Land Gesetz der Bundesregierung

Nordrhein-Westfalen setzt auf einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien, um die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiekrise zu bewältigen. Deutschland, insbesondere NRW, trägt eine besondere Verantwortung bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in Europa. Der Umstieg auf erneuerbare Energien wie Wind- und Solarenergie ist entscheidend für die Dekarbonisierung des Energiesektors und das Erreichen der Klimaziele.

Um die Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu erreichen, hat der Bundesgesetzgeber das umfassende „Wind-an-Land Gesetz“ verabschiedet und die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen. Dieses Gesetz sieht verbindliche Flächenziele für die Länder vor, die auf den bundesweiten Ausbauzielen basieren. Nordrhein-Westfalen (NRW) muss bis 2032 mindestens 1,8 Prozent seiner Landesfläche für die Windenergienutzung ausweisen.

Die Landesregierung von NRW hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, diese Flächenziele deutlich vor den vom Bund gesetzten Fristen zu erreichen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Klimaschutzziele zu erfüllen.

Dafür hat die Landesregierung landeseinheitliche Vorgaben durch die 2. Änderung des Landesentwicklungsplan gesetzt. Bis zum Ende des Jahres 2025 sollen die Flächen in den Regionalplänen ausgewiesen sein:

Parallele Regionalplanverfahren

NRW wird die Flächenziele schnellstmöglich umsetzen, denn die reine Ausweisung von Flächen ist nur ein Zwischenschritt. Entscheidend ist der zügige Bau von Windenergieanlagen, die zur Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten, zur Senkung der Energiepreise und zum Klimaschutz beitragen. Dies ist die Grundlage für dauerhaft bezahlbare Strompreise und eine sichere, wettbewerbsfähige Energieversorgung.

In den Regionalplanverfahren wird daher landesweit intensiv daran gearbeitet, die neuen Flächenziele in die Regionalplanung zu integrieren, die Flächenbereitstellung für die Windenergie zu beschleunigen und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Ausbau unter Berücksichtigung anderer raumordnerischer Belange erfolgt. Ziel ist es, die Verfahren bis 2025 flächendeckend abzuschließen.

Weitere Informationen Zu einzelnen planerischen Aspekten des Windenergieausbaus