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Leitentscheidung Braunkohle
Die Leitentscheidung 2021 umfasst 14 Entscheidungssätze, welche in vier Themengebiete eingeteilt sind. Sie ist der Beitrag aus Nordrhein-Westfalen zum Kohleausstieg und hat die Empfehlungen der Kommission "Wirtschaft, Strukturwandel und Beschäftigung" sowie das Kohleausstiegssgesetz des Bundes als Grundlage.
Durch die Leitentscheidung erhält das Rheinische Revier neue Chancen und eine neue Perspektive für die Zeit nach dem Bergbau. Außerdem ist sie ein Beitrag zur Befriedung der Region. Bereits im Vorfeld der Erstellung des Entwurfs der Leitentscheidung hat ein Austausch mit dem energieerzeugenden Unternehmen, den Kommunen sowie den Anwohnenden und weiteren Stakeholdern in der Region stattgefunden. Zudem lief von Oktober bis Dezember 2020 eine digitale Öffentlichkeitsbeteiligung mit zwei Dialogveranstaltungen in Kerpen und Erkelenz, deren Ergebnisse in die finale Version der Leitentscheidung eingeflossen sind.
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Die Leitentscheidung sieht vor, dass mehr als 20 Quadratkilometer Fläche in den drei Tagebauen vom Abbau verschont werden - der überwiegende Teil davon im Süden des Tagebaus Hambach. Nicht nur der Tagebau Inden, sondern auch der Tagebau Hambach wird früher eingestellt. Der Hambacher Forst, der Merzenicher Erbwald und das Waldgebiet östlich der Steinheide bleiben erhalten. Mit weiteren kleineren Waldflächen sind das rd. 650 ha Wald, die nunmehr nachhaltig entwickelt werden.
Im Interesse der am Tagebau Garzweiler noch von Umsiedlungen betroffenen Menschen richtet die neue Leitentscheidung den Abbaubetrieb zunächst auf bereits weitgehend unbewohnte Ortschaften (Immerath und Lützerath) im Süden des Tagebaus aus. Die Leitentscheidung gibt vor, dass Keyenberg und die anderen Dörfer des 3. Umsiedlungsabschnittes nicht vor Ende des Jahres 2026 bergbaulich in Anspruch genommen werden. Damit wird sicher gestellt, dass die turnusmäßige Überprüfung des Kohleausstiegs durch die Bundesregierung im Jahr 2026 noch in das weitere Vorgehen einfließen kann.
Aus heutiger Perspektive ist es kluge Daseinsvorsorge, den Tagebau Garzweiler vollständig zu sichern. Mit der zeitlichen Verschiebung der Inanspruchnahme der Dörfer gibt die Leitentscheidung darüber hinaus den Raum, künftige Veränderungen im Energie-Mix angemessen berücksichtigen zu können. Zudem erhalten die dort noch lebenden Bürgerinnen und Bürger deutlich mehr Zeit zur Abstimmung ihrer Umsiedlung mit ihrer ganz persönlichen Lebenssituation – unter Beibehaltung der Garantie auf die vom Betreiber zugesagten Umsiedlungskonditionen.
Die Leitentscheidung sieht weitere Verbesserungen auch für die Tagebauranddörfer von Garzweiler II durch größere Abstände zum Tagebaurand vor. Diese sollen möglichst 500 Meter betragen - soweit die Rekultivierung es zulässt.