Landesplanung
Nordrhein-Westfalen

Beteiligungsverfahren

Schaubild zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Grundlegendes zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird durchgeführt, wenn ein Raumordnungsplan neuaufgestellt oder geändert wird. In den Raumordnungsplänen wird festgelegt, welche Fläche wie genutzt werden darf. An der Öffentlichkeitsbeteiligung kann jede interessierte oder betroffene Einzelperson sowie Unternehmen, Gewerkschaften, Kammern, Vereine, Initiativen und Verbände, Parteien oder Kommunen teilnehmen.

Vor allem bei größeren Verfahren (z.B. Neuaufstellung eines Raumordnungsplans) beträgt die Anzahl der Stellungnahmen, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden, mehrere tausend. Die Anregungen können dabei auf verschiedenen Wegen beispielsweise über den Postweg oder über digitale Beteiligungsplattformen übermittelt werden. Der Umfang einer Stellungnahme ist dabei unbegrenzt.

 

Akutelle Beteiligungsverfahren der Landes- und Regionalplanung

Änderung des Regionalplans Münsterland
Verfahren
Bezirksregierung Münster
Räumliche Entwicklung

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 gemäß § 19 Abs. 1 LPlG NRW den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans Münsterland gefasst.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können in der Zeit vom 06.03.2023 bis einschließlich zum 30.09.2023 zum Planentwurf samt Begründung und zum Umweltbericht Stellung nehmen.

 

Aktiv
06.03.2023 bis 30.09.2023
1 Stellungnahme