Grundlegendes zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird durchgeführt, wenn ein Raumordnungsplan neuaufgestellt oder geändert wird. In den Raumordnungsplänen wird festgelegt, welche Fläche wie genutzt werden darf. An der Öffentlichkeitsbeteiligung kann jede interessierte oder betroffene Einzelperson sowie Unternehmen, Gewerkschaften, Kammern, Vereine, Initiativen und Verbände, Parteien oder Kommunen teilnehmen.
Vor allem bei größeren Verfahren (z.B. Neuaufstellung eines Raumordnungsplans) beträgt die Anzahl der Stellungnahmen, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden, mehrere tausend. Die Anregungen können dabei auf verschiedenen Wegen beispielsweise über den Postweg oder über digitale Beteiligungsplattformen übermittelt werden. Der Umfang einer Stellungnahme ist dabei unbegrenzt.
Akutelle Beteiligungsverfahren der Landes- und Regionalplanung
Insgesamt können 13 neue Baugrundstücke entstehen.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Möglicher Wohnmobilstellplatz an der Stadthalle in Werth Die Stadt Isselburg beabsichtigt im Ortsteil Werth, in unmittelbarer Nähe zur Stadthalle (am Teich), einen neuen Wohnmobilstellplatz zu errichten.
Grundsätzlich wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes das Ziel verfolgt, den Gewerbestandort als nachhaltiges, zukunftsfähiges Gewerbegebiet zu sichern. Hierzu werden die Festsetzungen aus dem Ursprungs-Bebauungsplan 143 sowie seiner Änderungen hinsichtlich Klimaanpassung überarbeitet und konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz formuliert.
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
hier:
Umstellung Verfahrenstitel auf 64. Änderung des Flächennutzungsplanes
Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Das Ziel der Planung besteht in der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der bereits am Standort vorhandenen Produktions- und Wohnnutzungen.
Öffentliche Auslegung für die Dauer von 30 Tagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Öffentliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
förmliche Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
förmliche Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Behörden frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB in der derzeit geltenden Fassung.
In seiner Sitzung am 28.04.2026 hat der Rat der Gemeinde den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 „Ortskern Wickede“ sowie die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung.
Die digitale Online-Stellungnahme erleichtert und beschleunigt das Verfahren.
Helfen Sie uns dabei.
Planungsanlass: Nutzbarmachung der freigestellten ehemaligen Bahntrasse (EBA vom 28.12.2010).
Erforderlich u. a.: Neutrassierung der Versorgungsleitungen (Gashochdruck, 10-kv-Leitung, Wasser)
und Bestandsanpassung des Planungsrechts, z.B. Papiermacherstraße als Verkehrsfläche.
Änderungsanlass:
Aufhebung nicht genutzter Geh-, Fahr- und Leitungsrechte;
planungsrechtliche Festsetzung bestehender Verkehrsflächen und
Anpassung der nutzbaren Industrieflächen incl. des Maßes der baulichen Nutzung.
- Öffentliche Auslegung
Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Am Schafstall - Lavesum“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Lavesum
Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 124 der Stadt Haltern am See „Recklinghäuser Straße“, 1. Änderung im Ortsteil Haltern-Mitte
hier: Inkrafttreten