Grundlegendes zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird durchgeführt, wenn ein Raumordnungsplan neuaufgestellt oder geändert wird. In den Raumordnungsplänen wird festgelegt, welche Fläche wie genutzt werden darf. An der Öffentlichkeitsbeteiligung kann jede interessierte oder betroffene Einzelperson sowie Unternehmen, Gewerkschaften, Kammern, Vereine, Initiativen und Verbände, Parteien oder Kommunen teilnehmen.
Vor allem bei größeren Verfahren (z.B. Neuaufstellung eines Raumordnungsplans) beträgt die Anzahl der Stellungnahmen, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden, mehrere tausend. Die Anregungen können dabei auf verschiedenen Wegen beispielsweise über den Postweg oder über digitale Beteiligungsplattformen übermittelt werden. Der Umfang einer Stellungnahme ist dabei unbegrenzt.
Akutelle Beteiligungsverfahren der Landes- und Regionalplanung
hier: - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Auslegung
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solardaches auf dem Praxisgelände des Radiologischen Versorgungszentrums Ostwestfalen GbR (RVZ) an der Ringstraße sowie eines Wohn- und Ärztehauses.
erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 und 3 Abs. 2 BauGB.
Frist vom 03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Frist vom 03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Frist vom 03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026
Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben in der Zeit vom 11. August 2026 bis einschließlich 11. September 2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und – im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung – zum Umweltbericht.
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 beschlossen die Auslegung der Planunterlagen bzw. die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
- öffentliche Auslegung
1. Aufstellungsbeschluss
2. Kenntnisnahme des Planentwurfes
3. Beschluss zu den Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Öffentliche Auslegung gem. § 3 abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Am Schafstall - Lavesum“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Lavesum
Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 124 der Stadt Haltern am See „Recklinghäuser Straße“, 1. Änderung im Ortsteil Haltern-Mitte
hier: Inkrafttreten