Grundlegendes zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird durchgeführt, wenn ein Raumordnungsplan neuaufgestellt oder geändert wird. In den Raumordnungsplänen wird festgelegt, welche Fläche wie genutzt werden darf. An der Öffentlichkeitsbeteiligung kann jede interessierte oder betroffene Einzelperson sowie Unternehmen, Gewerkschaften, Kammern, Vereine, Initiativen und Verbände, Parteien oder Kommunen teilnehmen.
Vor allem bei größeren Verfahren (z.B. Neuaufstellung eines Raumordnungsplans) beträgt die Anzahl der Stellungnahmen, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden, mehrere tausend. Die Anregungen können dabei auf verschiedenen Wegen beispielsweise über den Postweg oder über digitale Beteiligungsplattformen übermittelt werden. Der Umfang einer Stellungnahme ist dabei unbegrenzt.
Akutelle Beteiligungsverfahren der Landes- und Regionalplanung
Ziel und Zweck der Planung ist die Sanierung und Erweiterung des Alten Bahnhofs zu einer multifunktionalen kulturellen und sozialen Einrichtung.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Sanierung und Erweiterung des Alten Bahnhofs.
Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben in der Zeit vom 24. Juli 2026 bis einschließlich zum 24. August 2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans und zu seiner Begründung.
Bebauungsplan Nr. 128 Wippefeld- Hofstraße
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Offenlage
hier: Offenlage
„Dornberg“ für den Bereich der Straße „Am Hollenberg“
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB in der derzeit geltenden Fassung.
hier: Offenlage
Die Unterlagen zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans liegen öffentlich aus. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Planunterlagen einsehen und während des Beteiligungszeitraums ihre Stellungnahmen online einreichen.
Beteiligungszeitraum: 06. Juli - 07. August 2026
Aufstellung nach § 2 BauGB i.V. mit § 13a BauGB sowie Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Stadtteil Troisdorf - Oberlar, Bereich zwischen Magdalenenstraße, Schopenhauerstraße, der Straße „Im Zehntfeld“ und A 59
Stadtteil Troisdorf - Oberlar, Bereich Gewerbegebiet Mottmannstraße
Ortsteil Müllekoven, Bereich Lambertusstraße zwischen Dechant-Hoven-Str. und Krähenweg
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnanlagen entlang der Beethoven- und Mozartstraße zu schaffen.
Beteiligungszeitraum: 02.Juli bis zum 03. August 2026
Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Gewerbegebiet Lichtenberg II“
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Bebauungsplan Nr. 49 „Gewerbegebiet Lichtenberg II“
Parallelverfahren zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Morsbach
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
hier: - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
hier: - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Auf der Grundlage des B-Planentwurfs soll die Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB beteiligt werden.
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Veröffentlichung der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes R 29 „Westlicher Stadtkern“ der Stadt Rees (im Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Veröffentlichung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Am Schafstall - Lavesum“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Lavesum
Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 124 der Stadt Haltern am See „Recklinghäuser Straße“, 1. Änderung im Ortsteil Haltern-Mitte
hier: Inkrafttreten