Landesplanung Nordrhein-Westfalen

Beteiligungsverfahren

Schaubild zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Grundlegendes zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird durchgeführt, wenn ein Raumordnungsplan neuaufgestellt oder geändert wird. In den Raumordnungsplänen wird festgelegt, welche Fläche wie genutzt werden darf. An der Öffentlichkeitsbeteiligung kann jede interessierte oder betroffene Einzelperson sowie Unternehmen, Gewerkschaften, Kammern, Vereine, Initiativen und Verbände, Parteien oder Kommunen teilnehmen. Vor allem bei größeren Verfahren (z.B. Neuaufstellung eines Raumordnungsplans) beträgt die Anzahl der Stellungnahmen, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden, mehrere tausend. Die Anregungen können dabei auf verschiedenen Wegen beispielsweise über den Postweg oder über digitale Beteiligungsplattformen übermittelt werden. Der Umfang einer Stellungnahme ist dabei unbegrenzt.  

Akutelle Beteiligungsverfahren der Landes- und Regionalplanung

Regionalplan Köln
Verfahren
Bezirksregierung Köln
Räumliche Entwicklung
Der Regionalplan Köln wird neu aufgestellt. Hierfür hat der Regionalrat Köln in seiner 18. Sitzung am 11.10.2024 die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 9  ROG i.V.m § 13 LPLG NRW zum 2. Planentwurf beschlossen.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben im Zeitraum vom 15.10.2024 bis zum 15.11.2024 die Gelegenheit zu den geänderten Teilen des Planentwurfs Stellung zu nehmen. 
Aktiv
15.10.2024 bis 15.11.2024
26 Stellungnahmen
Änderung des Regionalplans Münsterland
Regionalplan
Bezirksregierung Münster
Erneute Beteiligung
Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 23.09.2024 den nach der ersten Beteiligung überarbeiteten Planentwurf zur Änderung des Regionalplans Münsterland und die Durchführung einer zweiten Beteiligung beschlossen.

Zum überarbeiteten Planentwurf können in Bezug auf die nach dem ersten Beteiligungsverfahren vorgenommenen Änderungen vom 28. Oktober 2024 bis einschließlich 09. Dezember 2024 Stellungnahmen abgegeben werden.
Aktiv
28.10.2024 bis 09.12.2024
1 Stellungnahme
©Bezirksregierung Detmold
Regionalplan
Bezirksregierung Detmold
Frühzeitige Beteiligung
Der Regionalrat Detmold hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2024 beschlossen, die 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) zu erarbeiten (Aufstellungsbeschluss). In der Sitzung am 16. September 2024 hat der Regionalrat Detmold den Entwurf der 1. Änderung des Regionalplans OWL sowie die Durchführung des Beteiligungsverfahrens gem. § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG beschlossen.

Die Planunterlagen werden öffentlich ausgelegt in der Zeit vom

01. Oktober 2024 bis 11. November 2024.
Aktiv
30.09.2024 bis 11.11.2024
74 Stellungnahmen