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Grundlegendes zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird durchgeführt, wenn ein Raumordnungsplan neuaufgestellt oder geändert wird. In den Raumordnungsplänen wird festgelegt, welche Fläche wie genutzt werden darf. An der Öffentlichkeitsbeteiligung kann jede interessierte oder betroffene Einzelperson sowie Unternehmen, Gewerkschaften, Kammern, Vereine, Initiativen und Verbände, Parteien oder Kommunen teilnehmen.
Vor allem bei größeren Verfahren (z.B. Neuaufstellung eines Raumordnungsplans) beträgt die Anzahl der Stellungnahmen, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden, mehrere tausend. Die Anregungen können dabei auf verschiedenen Wegen beispielsweise über den Postweg oder über digitale Beteiligungsplattformen übermittelt werden. Der Umfang einer Stellungnahme ist dabei unbegrenzt.
Akutelle Beteiligungsverfahren der Landes- und Regionalplanung
Bebauungsplan
Stadt Espelkamp
Öffentliche Auslegung
Bebauungsplanes Nr. 70 „südlich Spechtstraße/nördlich Johannes-Daniel-Falk-Schulen“
Aktiv
13.11.2024 bis 20.01.2025
0 Stellungnahmen
Regionalplan
Bezirksregierung Münster
Erneute Beteiligung
Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 23.09.2024 den nach der ersten Beteiligung überarbeiteten Planentwurf zur Änderung des Regionalplans Münsterland und die Durchführung einer zweiten Beteiligung beschlossen.
Zum überarbeiteten Planentwurf können in Bezug auf die nach dem ersten Beteiligungsverfahren vorgenommenen Änderungen vom 28. Oktober 2024 bis einschließlich 09. Dezember 2024 Stellungnahmen abgegeben werden.
Zum überarbeiteten Planentwurf können in Bezug auf die nach dem ersten Beteiligungsverfahren vorgenommenen Änderungen vom 28. Oktober 2024 bis einschließlich 09. Dezember 2024 Stellungnahmen abgegeben werden.
Aktiv
28.10.2024 bis 09.12.2024
14 Stellungnahmen