Grundlegendes zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird durchgeführt, wenn ein Raumordnungsplan neuaufgestellt oder geändert wird. In den Raumordnungsplänen wird festgelegt, welche Fläche wie genutzt werden darf. An der Öffentlichkeitsbeteiligung kann jede interessierte oder betroffene Einzelperson sowie Unternehmen, Gewerkschaften, Kammern, Vereine, Initiativen und Verbände, Parteien oder Kommunen teilnehmen.
Vor allem bei größeren Verfahren (z.B. Neuaufstellung eines Raumordnungsplans) beträgt die Anzahl der Stellungnahmen, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden, mehrere tausend. Die Anregungen können dabei auf verschiedenen Wegen beispielsweise über den Postweg oder über digitale Beteiligungsplattformen übermittelt werden. Der Umfang einer Stellungnahme ist dabei unbegrenzt.
Akutelle Beteiligungsverfahren der Landes- und Regionalplanung
Festlegung von Solarenergiebereichen im Märkischen Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein, die Anpassung der textlichen Ziele 5.5-1 und 8.2-2 und der Begründung sowie die nachrichtliche Übernahme des bestehenden Höchstspannungsnetzes – zweite Offenlage
Beteiligung gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW
Festlegung von Solarenergiebereichen im Kreis Soest und Hochsauerlandkreis und Anpassung des textlichen Ziels 40 sowie die nachrichtliche Übernahme des Trassenverlaufes der Bundesautobahn 46 – zweite Offenlage
Beteiligung gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW
Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches für zweckgebundene Nutzungen (ASB-Z) einschließlich der Ergänzung der Erläuterung zu Ziel 11
Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW
Öffentliche Auslegung gem. § 3 abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Öffentliche Auslegung gem. § 3 abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
„Leopoldshöhe Nord Blatt B“ im Ortsteil Schuckenbaum der Gemeinde Leopoldshöhe
Leopoldshöhe“ im Ortsteil Leopoldshöhe der Gemeinde Leopoldshöhe
Ortsteil Leopoldshöhe der Gemeinde Leopoldshöhe
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Veröffentlichung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Wir möchten sehr gerne Ihre Meinung zum Bebauungsplans „I-117 Hardt / Bergische Landstraße“ wissen, um diese in den weiteren Plaungsprozess einfließen zu lassen.
Wir möchten sehr gerne Ihre Meinung zur 156. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hardt / Bergische Landstraße“ wissen, um diese in den weiteren Plaungsprozess einfließen zu lassen.
Wir möchten sehr gerne Ihre Meinung zur 157. Änderung des Flächennutzungsplanes „Entwicklungsraum für Batteriespeicher zwischen Ackerstraße und Am Hauweg“ wissen, um diese in den weiteren Plaungsprozess einfließen zu lassen.
hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Am Schafstall - Lavesum“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Lavesum
Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 124 der Stadt Haltern am See „Recklinghäuser Straße“, 1. Änderung im Ortsteil Haltern-Mitte
hier: Inkrafttreten