Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit auf dieser Website

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt. Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: die PDF-Dokumente sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um eine Vielzahl von Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen. Zudem sind die Inhalte und die Navigation der Seite in Leichte Sprache sübersetzt. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.     Erstellung dieser Erklärung Diese Erklärung wurde am 17. Januar 2022 in Düsseldorf erstellt.   Feedback und Kontakt Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website: www.landesplanung.nrw.de/kontakt Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesplanung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise (Link entsprechend pro Ressort einsetzen).     Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Landesplanung NRW Berger Allee 25 40213 Düsseldorf Telefon: (0211) 61772 0   Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.   Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw [at] it.nrw.de (ueberwachungsstelle-nrw[at]it[dot]nrw[dot]de) senden.   Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik   Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.   Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.   Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik