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Im Landesentwicklungsplan (LEP) ist in Ziel 6.1-1 eine einheitliche Methode zur Flächenbedarfsberechnung in den Planungsregionen verankert. Im Vorfeld wurde hierzu eine erste Studie beim Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr der RWTH Aachen (ISB) in Auftrag gegeben. Einheitliche Vorgaben fördern eine transparente Bedarfsermittlung sowie gleiche Chancen für alle Planungsregionen in Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig wurde darauf geachtet, dass die Methode zur Bedarfsberechnung von Wohnbauflächen und Wirtschaftsflächen so flexibel ist, dass auch regionale Besonderheiten berücksichtigt werden können.
Die Studie können Sie im Downloadbereich auf rechten Seite herunterladen.
Die Regelungen in Ziel 6.1-1 sind überdies auch im „Erlass zur Konkretisierung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Wohnen, Gewerbe und Industrie“ vom 17. April 2018 weiter konkretisiert worden.