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Die Raumordnung sichert dabei langfristig Flächen für den zukünftigen Wohnraum, denkt aber auch die anderen Bedürfnisse nach Arbeit, Versorgung, Erholung, Sport, Freizeit und Mobilität mit. Die raumordnerische Steuerung von Flächen für Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistungen, Gewerbe und von innerörtlichen Freiflächen erfolgt durch die bedarfsgerechte und flächensparende Festlegung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) im Regionalplan. Bestand und weitere Entwicklung der ASB haben zum einen das Ziel, ein ausreichendes Flächenangebot für die Versorgung der Haushalte mit Wohnraum jetzt und in der Zukunft sicherzustellen. Gleichzeitig sind sie Rahmenbedingungen für die Auslastung und Tragfähigkeit der vorhandenen und der neu zu planenden technischen und sozialen Infrastrukturen.
Die Siedlungsentwicklung wird auf zukunftsfähige Siedlungsbereiche ausgerichtet, die über ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen verfügen (zentralörtlich bedeutsame ASB).
Bedeutsam ist dabei die räumlich unterschiedliche Entwicklung der Bevölkerung. Während einige Gemeinden einen prognostizierten Bevölkerungsrückgang von zum Teil über 10 % bewältigen müssen, wachsen andere (zunächst) noch. Langfristig ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens abnehmen wird. Vor diesem Hintergrund sollen nach Quantität und Qualität nur solche Infrastrukturen geschaffen werden, welche später auch von einer zurückgehenden Bevölkerung getragen werden können. Bedingt durch die demographische Entwicklung kann in spezifischen Bereichen (Gesundheit und Pflege) jedoch auch ein Bedarf entstehen, Infrastruktur auszubauen.
Um Zentralität, Erreichbarkeit und Versorgungsfunktionen zu erhalten, benötigen die Mittel- und Oberzentren eine Anbindung an den Öffentlichen Verkehr. Dabei spielt der Schienenverkehr eine bevorzugte Rolle. Die Städte können ihre Attraktivität als Wohn-, Arbeits- und Unternehmensstandorte sowie als Versorgungsstandorte nur halten, wenn private und geschäftliche Fahrten mit der Bahn ohne zeitaufwändige Zubringerfahrten und ohne Anschlussrisiken möglich sind. Auch die Planung und ggf. regionalplanerische Sicherung von Radschnellverbindungen kann den Umstieg auf eine nachhaltigere Mobilität unterstützen.
Freizeit-, Erholung-, Sport- und Tourismuseinrichtungen
Eine aktive Freizeitgestaltung benötigt Raum – für Sportstätten, Naherholungsräume und Tourismuseinrichtungen. Tourismus ist in Nordrhein-Westfalen zudem ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, den Landes- und Regionalplanung weiterentwickeln und stärken. Neue Standorte und Nutzungsmöglichkeiten werden schon frühzeitig in planerische Prozesse mit einbezogen.