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Aufgaben im Bereich der Sicherung von Freiraum und Freiraumfunktionen
Im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes soll auf eine flächensparende, kompakte Siedlungsentwicklung und damit zugleich auf eine möglichst geringe Inanspruchnahme des Freiraumes hingewirkt werden. Weiterhin ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Erhalt der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Freiraums zu berücksichtigen. Deswegen verpflichtet der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) die Regionalplanung, den Freiraum mit seinen spezifischen Freiraumfunktionen zu entwickeln und zu sichern.
Zu den Aufgaben von Landes- und Regionalplanung im Bereich der Sicherung von Freiraum und Freiraumfunktionen gehören insbesondere:
- die Berücksichtigung des Bodenschutzes, die Erhaltung unzerschnittener, verkehrsarmer Freiräume und die Sicherung regionaler Grünzüge, u.a. auch aus klimatischen und lufthygienischen Gründen sowie zur Sicherung siedlungsnaher Freiflächen für Erholungs- und Freizeitnutzungen,
- die Sicherung und Entwicklung eines landesweiten Biotopverbundes und der raumordnerisch bedeutsamen Waldbereiche mit ihren vielfältigen Funktionen,
- die Erhaltung der räumlichen Voraussetzungen für die Landwirtschaft und der von ihr benötigten Standorte und bewirtschafteten Flächen,
- die Sicherung von Räumen mit besonderen wasserwirtschaftlichen Funktionen, u.a. Bereichen zum Schutz des Grundwassers und Talsperrenstandorte für die Trinkwasserversorgung sowie Überschwemmungsbereiche und Retentionsräume für den Hochwasserschutz.
„Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung“
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der „Freiraum“ ein wesentlicher Teil unserer Kulturlandschaft ist. Durch eine „erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung“ soll die Vielfalt der nordrhein-westfälischen Kulturlandschaften und das kulturlandschaftliche Erbe erhalten und als Anker der regionalen Identität entwickelt werden. Dazu hat die Landesplanungsbehörde das Land in Zusammenarbeit mit den beiden Landschaftsverbänden in 32 historisch gewachsene Kulturlandschaften gegliedert und 29 bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche festgelegt, die im Rahmen der Regionalplanung gesichert und weiterentwickelt werden sollen.