©Land NRW
Hintergrund
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und der RWE AG auf Eckpunkte für das Vorziehen des Kohleausstiegs um acht Jahre auf 2030 verständigt.
Dabei werden mindestens 280 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Dies ist ein Meilenstein für den Klimaschutz in Deutschland und Nordrhein-Westfalen. Um die Versorgungssicherheit zu stärken und Erdgas im Strommarkt einzusparen, sollen zwei 600-Megawatt-Blöcke, die nach derzeitiger Rechtslage Ende des Jahres stillgelegt werden sollen, bis ins Frühjahr 2024 weiterlaufen. Trotz des damit verbundenen Mehrbedarfs an Braunkohle in den nächsten fünfzehn Monaten können weitere Umsiedlungen für die Braunkohle sicher ausgeschlossen werden.
Das Ende des Tagebaus Garzweiler wird deutlich vorgezogen, die dort noch zu gewinnende Kohlemenge wird im Vergleich zur letzten Leitentscheidung erheblich verringert. Wichtig ist nun, eine Rekultivierung mit guten Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Region auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig werden fünf Dörfer in Erkelenz in ihrem Bestand gesichert und müssen – wie der erste Ort der Zukunft Morschenich – neu belebt und zu Orten der Zukunft entwickelt werden. Die Grundlagen dafür wird die Landesregierung nun mit einer neuen Leitentscheidung erarbeiten, für die jetzt der Fahrplan steht. Darüber hat Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landtags informiert.
Der Prozess für die Erarbeitung der neuen Leitentscheidung wurde mit Fachgesprächen zu den räumlichen Folgen des beschleunigten Kohleausstiegs begonnen. Gleichzeitig ist der Dialog mit den Anrainerkommunen des Tagebaus Garzweiler II sowie den aktuellen und ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner der bisherigen Umsiedlungsdörfer aufgenommen worden. Im Rahmen der Beteiligungsphase zur Leitentscheidung fanden mehrere Dialogveranstaltungen im Rheinischen Revier statt, bei dem die Akteure und Bürger*innen aus der Region die Möglichkeit hatten, ihre Anregungen zu den Entwürfen der Leitentscheidung zu äußern. Zudem konnten Anregungen auch schriftlich bei der Landesplanung NRW eingereicht werden.