Landesplanung Nordrhein-Westfalen

Die Entscheidungssätze

Foto einer Dialogveranstaltung zur Leitentscheidung Braunkohle 2021

Raumentwicklung für die Zukunft Neue Chancen für die Region

Um die Tagebaufolgelandschaften zu „Räumen der Zukunft“ zu entwickeln, sollen die ehemaligen Tagebauflächen wieder mit dem umgebenden Raum verbunden werden und damit innovative wie nachhaltige Entwicklungsperspektiven eröffnen. Hieran und an das vom Revierknoten „Raum“ zu entwickelnde und als Fachbeitrag zu wertende Zukunftsbild für die Region anknüpfend sollen die regionalen Planungsträger gemeinsam mit den Kommunen im Revier den planerischen Rahmen dafür schaffen. Der interkommunalen Kooperation, insbesondere in den Tagebauumfeldverbünden Indeland GmbH, Landfolge Garzweiler und Strukturentwicklungsgesellschaft Hambach, kommt in diesen Prozessen und in der späteren Umsetzung eine zentrale Funktion zu. Sie sollen dabei unterstützt werden.
Das Rheinischen Revier soll von einer vom Kohlebergbau geprägten hin zu einernachhaltigen Mobilitäts-, Industrie- und Energieregion umgebaut werden. Dazu tragen vor allem der Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen Industrie, der Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien und die Entwicklung, Erprobung und Anwendung neuer Mobilitätslösungen und in Zukunft auch die Wasserstofftechnologie bei. Die Nutzung sowohl vom Bergbau in Anspruch genommener als auch von ihm nicht mehr benötigter Flächen kann für den Ausbau der Erzeugung und die Speicherung, aber auch die Erprobung erneuerbarer Energien sowie für die Schaffung eines nachhaltigen und attraktiven Mobilitätsangebots für die Menschen einen wesentlichen Beitrag leisten. Die Verbesserung der Mobilisierung vorhandener Baulandpotenziale, die flächensparende Standortentwicklung und Versiegelung sollen eine weitere Schlüsselaufgabe als Ansatz für eine ressourcenschonende Entwicklung des Rheinischen Reviers sein. Im Rheinischen Revier ist die besondere Funktion der Landwirtschaft und der für die Landwirtschaft nutzbaren Böden für diesen Raum bei einer zukunftsfähigen Entwicklung in den neuen Planungen zu berücksichtigen. Daneben sollen innovative Konzepte wie zum Beispiel „Nachhaltiges Bauen“ mit dem Ziel klimaneutraler Kommunen bis 2030 sowie der Ertüchtigung des Gebäudebestandes entwickelt und deren Umsetzung im Rahmen des Strukturwandelprozesses forciert werden. Dabei ist ein für die Region akzeptabler Ausgleich mit der wirtschaftlichen Entwicklung im Rahmen des Strukturwandels, den Bedürfnissen der Menschen für Freizeit- und Erholung, den wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Belangen sowie dem Freiraumschutz zu gewährleisten und die Flächenversiegelung gering zu halten.

Ein früherer Ausstieg Anpassungen in der Tagebauplanung

Das Änderungsverfahren für den Braunkohlenplan Garzweiler II soll auf das  Abschlussdatum 31. Dezember 2038 (§§ 2 und 4 i.V.m. § 40 KVBG) ausgerichtet sein. Dabei ist Vorsorge für ein ggf. vorgezogenes Abschlussdatum nach § 47 KVBG (31. Dezember 2035) zu treffen.
Für die mit ihrer Bebauung direkt an den Tagebau Garzweiler II angrenzenden Ortschaften sind weitere Verbesserungen hinsichtlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten und der tagebaubedingten Immissionen zu erzielen. Dazu sind vorrangig die Abstände der Abbaugrenze des Tagebaus gegenüber den Ortsrändern auf mindestens 400 m zu vergrößern. Soweit mit einer ordnungsgemäßen Rekultivierung vereinbar sind 500m Abstand anzustreben. Sofern dies nicht möglich ist, sollen andere Maßnahmen für Entwicklungsmöglichkeiten oder zur Verbesserung des Immissionsschutzes ergriffen werden.
Bei der Wiedernutzbarmachung im Bereich des Tagebaus Garzweiler I sind die Belange der Stadt Jüchen hinsichtlich zeitnaher städtebaulicher Entwicklungsoptionen südlich der A 46 einzubeziehen. Der Gewinnungsbetrieb von Garzweiler II ist unter Berücksichtigung des KVBG innerhalb des künftigen Abbaubereichs so zu gestalten, dass eine Flächeninanspruchnahme im Tagebauvorfeld auf den zur Erbringung der Kohleförderung in der benötigten Menge zwingend notwendigen Umfang beschränkt und zeitlich vorrangig zunächst auf die Inanspruchnahme bereits weitgehend unbewohnter Ortschaften ausgerichtet wird. Im Bereich von Garzweiler II soll die Wiederherstellung einer leistungsfähigen verkehrlichen Verbindung der Anschlussstellen Mönchengladbach-Wanlo und Titz- Jackerath so geplant werden, dass der östliche Seebereich samt anschließender Flächen – unter Berücksichtigung standsicherer Seeböschungen – auch den Ansprüchen an eine qualitativ hochwertige Raumentwicklung und landschaftsorientierte Erholung gerecht werden kann.
Die neuen Abbaugrenzen des Braunkohlenplans Hambach sind ohne eine Inanspruchnahme der Ortschaft Morschenich, des Hambacher Forstes, des Merzenicher Erbwalds und des Waldgebiets westlich des FFH-Gebietes „Steinheide“ zu planen. Die neue Tagebauplanung soll eine angemessene Vernetzung der Wälder ermöglichen. Das Artenschutzkonzept für den Tagebau Hambach ist auf Ergänzungs- oder Änderungsbedarf hinsichtlich der erforderlichen artenschutzrechtlichen Maßnahmen zu überprüfen und ggfs. anzupassen. Dabei sind auch die Belange der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Regionalplanerische Festlegungen und forstfachliche, naturschutzfachliche und landschaftspflegerische Maßnahmen sollen Erhalt, Entwicklung und Vernetzung der Wälder unterstützen. Planungen oder Maßnahmen, die sie in ihrem Bestand gefährden können, sind auszuschließen.
Es hat eine möglichst hochwertige und nachhaltige Rekultivierung der bergbaulich in Anspruch genommenen Flächen zu erfolgen. Die Tagebauböschungen sind dabei dauerhaft standsicher zu dimensionieren und zu gestalten. Die dazu erforderliche Massengewinnung hat vorrangig aus dem bisherigen Abbaufeld des Tagebaus zu erfolgen. Die Gewinnungs- sowie Verkippungsplanung und -ausführung sind derart zu optimieren, dass die zur Abraumgewinnung erforderliche Flächeninanspruchnahme auf ein zwingend erforderliches Mindestmaß beschränkt bleibt. Eine Inanspruchnahme der bereits hochwertig endgestalteten Flächen der Sophienhöhe kommt dazu nicht in Frage. Ein erforderlicher Massentransfer aus dem Tagebau Garzweiler ist auf das zur Rekultivierung zwingend erforderliche Maß an Löss zu beschränken und darf weder zeitlich noch qualitativ zu Lasten der Rekultivierung des Tagebaus Garzweiler gehen. Bei der Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung sollen die Wiederherstellung von Landflächen und die Gestaltung der Tagebauböschungen im Bereich der Stadt Elsdorf so erfolgen, dass eine qualitative Entwicklung der Stadt hin zur Seefläche und möglichst verschiedene Zwischennutzungen im Bereich des Restsees während der Befüllungsphase sowie eine dauerhafte Vernetzung der Grünen Infrastruktur mit dem umgebenden Landschaftsraum möglich werden. Die Standsicherheit des Böschungssystems ist dabei zu berücksichtigen.
Der Tagebau Inden ist bis zum Ende der Kohleverstromung im Kraftwerk Weisweiler im Jahr 2029 im Rahmen des Braunkohlenplans „Inden – Räumlicher Teilabschnitt II“ fortzuführen und anschließend zu rekultivieren.

Wasserverhältnisse nach Tagebauende Voraussetzungen für eine gute Zukunft

Die Befüllung der Restseen soll auf einen Zeitraum von möglichst 40 Jahren nach Ende der Braunkohleförderung im Tagebau ausgerichtet werden. Die Lage des im Tagebau Hambach im Rahmen der Wiedernutzbarmachung entstehenden Restsees ergibt sich aus dem vorzeitigen Tagebauende. Der Tagebausee soll südlich der Sophienhöhe mit möglichst kompakter Form und möglichst großer Tiefe und naturnaher Gestaltung angelegt werden. Die Übergangsbereiche zwischen den Seeufern und den Siedlungsräumen sollen landschaftsplanerisch entwickelt werden und städtebauliche Entwicklungsoptionen berücksichtigen. Die Böschungs- und Uferbereiche der Restseen sind dabei so zu modellieren, dass sie während und nach der Seebefüllung insbesondere frühzeitig Nutzungen, besonders auch im Sinne des Biotop- und Artenschutzes wie auch für grün-blaue Vernetzungen, ermöglichen. Die Seen sollen in die sie umgebende Landschaft integriert werden und vielfältige Nutzungsoptionen für die Menschen und Lebensräume für die Natur entstehen zu lassen. Die Lage des im Tagebau Garzweiler II entstehenden Restsees wird wesentlich durch das mit dem Datum des Kohleausstiegs einhergehenden Beendigung des Abbaubetriebes bestimmt. Die fachlichen Anforderungen an die Seegestaltung der Leitentscheidung aus 2016 gelten unverändert.
Die Befüllung des Restsees Hambach und die Auffüllung des Grundwasserleiters ist wie in Garzweiler durch die Zuführung von Rheinwasser zu beschleunigen und zu unterstützen. Dazu ist Rheinwasser mit Transportleitungen zu den Tagebauen heranzuführen, um einen Befüllungszeitraum von 40 Jahren zu ermöglichen. Es muss sichergestellt werden, dass die Restseen mit Rheinwasser auch parallel und ausreichend befüllt werden können. Es muss auch Vorsorge getroffen werden, dass Niedrigwasserereignisse im Rhein keine dauerhaft negativen Auswirkungen auf die Restseebefüllung haben. Das zur Befüllung herangeführte Rheinwasser muss eine verwendungsgerechte Qualität aufweisen und ist dazu ggf. aufzubereiten. Die Rheinwasserqualität ist zu überwachen.
Die ausreichende, qualitativ hochwertige Bereitstellung von Trink-, Öko-, Ausgleichs- und Ersatzwasser ist weiterhin zu sichern. Die Trinkwasserversorgung hat dabei Vorrang vor allen anderen Nutzern und Belangen. Darüber hinaus hat die Bereitstellung von Öko-, Ausgleichs- und Ersatzwasser und insbesondere die Versorgung der erhaltenswerten Feuchtgebiete und zu stützenden Oberflächengewässer Vorrang vor der Restseebefüllung. Auch die ausgleichpflichtige Bewässerung der Landwirtschaft muss gesichert sein. Es soll sichergestellt werden, dass auch bei anhaltenden Niedrigwasserereignissen des Rheins die Feuchtgebiete und gestützten Oberflächengewässer mit  ausreichenden Wassermengen versorgt werden. Für den Einflussbereich des Tagebaus Hambach ist zur Gewährleistung und zur Sicherstellung der zukünftigen Wasserversorgung frühzeitig ein ausreichend hohes Schutzniveau für das dann erweiterte Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim (Erftstadt) festzulegen bzw. festzusetzen.
Es müssen die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die Erft in einen naturnahen sowie chemisch und ökologisch guten Zustand zu bringen. Gleichzeitig ist ihre Leistungsfähigkeit für die Entwicklung der Region zu erhalten. Für die  Renaturierung der Erft werden Ökopunkte generiert.

Ein sozialverträgliches Konzept Umsiedlungen im Rheinischen Revier

Die Umsiedlung der Kerpener Ortschaft Manheim, Tagebau Hambach, ist entsprechend dem Braunkohlenplan „Umsiedlung Manheim“ im Jahr 2022 abzuschließen. Die Umsiedlung der Merzenicher Ortschaft Morschenich, Tagebau Hambach, ist bergbaulich nicht mehr erforderlich. Bis zum Jahr 2024 sollen aber die Bewohnerinnen und Bewohner, die noch in Alt-Morschenich leben, mit ihrem Umsiedlerstatus an der gemeinsamen Umsiedlung nach Neu-Morschenich teilnehmen können. Die Umsiedlung der Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath, Garzweiler II, ist entsprechend dem Braunkohlenplan „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“ an den Umsiedlungsstandort Erkelenz-Nord sozialverträglich fortzusetzen und bis spätestens zum Jahr 2028 abzuschließen.
Unter Berücksichtigung der besonderen Situation und Lage von Morschenich-Alt sind die räumlichen Voraussetzungen für eine vielfältige, nachhaltige und innovative Nutzung als ein „Ort der Zukunft“ zu schaffen.