Landesplanung Nordrhein-Westfalen

Klimaanpassung & Energieversorgung

Bioernergieanlage bei Saersbeck

Aufgaben der Landesplanung

Kernaufgabe der Landes- und Regionalplanung ist eine querschnittsorientierte Planung, mit der der Rahmen für die nachgeordneten Ebenen wie der Bauleitplanung und weiteren Fachplanungen grobmaßstäblich festgelegt wird. Innerhalb dieses Rahmens haben die nachgeordneten Planungsträger vielfältige Spielräume zur Ausgestaltung konkreter Planungen und Maßnahmen. Hierfür werden im Landesentwicklungsplan sowie in den Regionalplänen konkrete Ziele und Grundsätze formuliert. Daher sind die maßgeblichen Indikatoren zur Bemessung der Klimaanpassung – sowie die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen - letztlich eher anderen Handlungsfeldern wie dem Städtebau, der Wasserwirtschaft oder dem Naturschutz zuzuordnen. Nordrhein-Westfalen ist ein bedeutendes Energie- und Industrieland, welches rund ein Viertel des deutschen Stroms erzeugt. Da in Nordrhein-Westfalen viele energieintensive Industrien sowie kleine und mittelständische Unternehmen ansässig sind, wird auch dieselbe Menge wieder verbraucht. Außerdem muss die Stromversorgung von 8,6 Millionen Haushalten sichergestellt werden. Ein gut ausgebautes Stromnetz verteilt den Strom sicher an alle Verbraucher. Die Landesregierung setzt sich im Zuge der Energiewende für eine sichere, bezahlbare und klimaverträgliche Energieversorgung ein. Insbesondere der erforderliche Transformationsprozess hin zu einem klimaverträglichen Energiesystem der Zukunft stellt das Energie- und Industrieland Nordrhein-Westfalen, das heute noch stark von der Kohlenutzung im Strom- und Wärmebereich abhängig ist, vor große Herausforderungen. Der bestehende Energiemix wird sich zukünftig grundlegend verändern. Dabei müssen die wesentlichen Zielsetzungen der Energie- und Klimapolitik auch in der räumlichen Planung aufgegriffen und umgesetzt werden.

Auswirkungen des Klimawandels in NRW

Ein wesentlicher Aspekt der Anpassung an den Klimawandel ist die Sicherung von ausreichenden Gebieten für den vorbeugenden Hochwasserschutz bzw. der erforderlichen Retentionsräume. Diese werden durch die Regionalplanung auf Basis der erforderlichen Fachbeiträge als Überschwemmungsbereiche festgelegt. Die Überschwemmungsbereiche sind planerisch durch die Kommunen als Abfluss- und Retentionsraum zu erhalten und zu entwickeln und bewirken ein faktisches Verbot für die Inanspruchnahme für Siedlungszwecke.
In Bezug auf die Klimaanpassung ist es von zentraler Bedeutung, die Effizienz der Flächennutzung zu steigern und die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Freiraum so gering wie möglich zu halten. Entsprechend muss die Entwicklung des regionalplanerisch festgelegten Siedlungsraums im Verhältnis zur Bevölkerungsentwicklung beurteilt werden. In den vergangen vier Jahren ist der ausgewiesene Siedlungsraum pro Einwohner in NRW von 259,77 m² auf 257,30 m² gesunken. (Stand 31.12.2020)
Die konsequente Nutzung der erneuerbaren Energien stellt ein wichtiges Element zur Minderung der Treibhausgasemissionen dar. Die Energieversorgungsstrategie des Landes Nordrhein-​Westfalen sieht daher unter anderem auch ambitionierte Ausbauziele insbesondere für die Wind- und Solarenergienutzung vor. Da die Erzeugung erneuerbarer Energie einen hohen Flächenbedarf hat, ist dieses Ziel mit vielfältigen räumlichen Auswirkungen verbunden. Aufgabe der Landes- und Regionalplanung ist auf der jeweiligen Ebene die raumverträgliche Nutzung der verschiedenen erneuerbaren Energien planerisch zu ermöglichen und für den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien eine hinreichende Verfügbarkeit von Flächen für entsprechende Erzeugungsanlagen zu gewährleisten. Soweit für den Ausbau der erneuerbaren Energien die Inanspruchnahme von Freiraum notwendig wird, sind zur Vermeidung von Konflikten mit anderen Nutz- und Schutzfunktionen immer auch die Belange des Freiraumschutzes und das Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden bei der Festlegung entsprechender Standorte zu berücksichtigen. Daher bietet es sich bei der Inanspruchnahme von Freiraum an, bereits frühzeitig die Nutzung baulich vorgeprägter Standorte (z.B. Brachflächen) für den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere von Freiflächen-PV-Anlagen, in den Blick zu nehmen. Ebenso kommen Halden und Deponien aufgrund ihrer exponierten Lage zur Nutzung von Solarenergie, zum Anbau nachwachsender Rohstoffe oder als Standorte für die Windenergieerzeugung in Betracht. Insgesamt ist mit Blick auf einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden die Nutzung der Solarenergie auf und an vorhandenen baulichen Anlagen der Errichtung von großflächigen Solarenergieanlagen auf Freiflächen (Freiflächen-Solarenergieanlagen) vorzuziehen.

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