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Übersicht der Fachthemen der Landesplanung
Die grundlegende Leitvorstellung der Raumordnung für Bund, Länder und Regionen in Deutschland ist „eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt.“ (Vgl. Artikel 1, Absatz 2 Raumordnungsgesetz).
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, müssen eine Reihe verschiedener Fachthemen durch die Landesplanung in Einklang gebracht werden. Hier können Sie mehr über die einzelnen Fachthemen erfahren.