Die Landesregierung hat sich nach Auswertung der Beteiligung dazu entschieden, die bisherigen Planunterlagen (Planänderungsentwurf mit textlichen Festlegungen und Erläuterungen, Planbegründung und Umweltbericht) zu überarbeiten. Im Ergebnis wurde der bisherige Planänderungsentwurf dergestalt geändert, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt. Daher hat die Landesregierung am 3. März 2026 beschlossen, gemäß § 9 Absatz 3 ROG in Verbindung mit § 13 LPlG die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu diesen Änderungen zu beteiligen (zweites Beteiligungsverfahren).
Öffentliche Bekanntmachung
Die Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Absatz 1 Satz 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen Beteiligung sowie alle weiteren Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier.
Unterlagen der LEP-Änderung
Die Unterlagen sind abrufbar auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (www.wirtschaft.nrw) sowie auf dem Internetauftritt der Landesplanungsbehörde (www.landesplanung.nrw.de). Sie finden sie im Downloadbereich auf der rechten Seite.