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Dem Onlinehandel kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Das stationäre Geschäft löst sich aus seiner lokalen Umgebung. Mehr als zwei Drittel der Konsumenten shoppen online – Tendenz steigend. Der Onlinehandel ist weiter auf Wachstumskurs, wohingegen sich innenstadttypische Handelsformate unter Druck befinden. Die Digitalisierung des Einzelhandels erfährt durch die Pandemie eine starke Beschleunigung. Zwischen 2014 und 2019 lagen die jährlichen Zuwachsraten des Online-Handels bei 9-12 Prozent, im Jahr 2020 bei 23 Prozent. Diese Entwicklung wird auch auf die Gestaltung der Innenstädte unmittelbaren Einfluss haben und etablierte Strukturen verändern. Die Akademie für Raumentwicklung (ARL) bietet hierzu in Ihrem aktuellen Positionspapier „Onlinehandel und Raumentwicklung - Neue Urbanität für alte Zentren“ einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen.
Für eine nachhaltige Raumentwicklung, die eine gleichwertige Versorgung der Bevölkerung in allen Teilen des Landes gewährleistet, stellt der LEP NRW mit Kapitel 6.5 ein Steuerungssystem zur Verfügung. Damit wird der Erhalt vitaler Zentren gefördert sowie eine stationäre, verbraucher- und wohnortnahe Versorgung gestärkt. Die landesplanerischen Festlegungen gelten für die Planung großflächiger Einzelhandelsvorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO sowie für Einzelhandelsagglomerationen.
Die Landesplanung unterstützt gemeinsam mit der Regionalplanung insbesondere die Städte und Gemeinden, den Handel und die Immobilienwirtschaft, um die Zentren attraktiv zu gestalten und Räume für neue Handelskonzepte sowie zentrumsbildende Nutzungen (wie u. a. Gastronomie, Dienstleistungen) zu schaffen. Die Hinweise und Empfehlungen im neuen Einzelhandelserlass 2021 berücksichtigen sowohl die Vorgaben des LEP NRW als auch die aktuelle Rechtsprechung und dienen der landeseinheitlichen Planung und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Die aktuelle Version des Einzelhandelerlasses finden Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite.