Der Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen erfolgt strukturiert über die verschiedenen Planungsebenen. Erfahren Sie hier mehr darüber, wie die Planung dies unterstützt.
Unterstützung der Kommunalen Positivplanung
Die Arbeitshilfe zum Vollzug des „Wind-an-Land-Gesetzes“ für Städte, Gemeinden und Regionalplanungsbehörden im Land Nordrhein-Westfalen gibt den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren – Behörden, Planerinnen und Planern, Verbänden und Gemeinden – einen Überblick über die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen. Sie basiert auf dem Entwurf der Fachkommission Städtebau und dem Ausschuss für Recht und Verfahren (ARV) der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 3. Juli 2023 und berücksichtigt sowohl bundesweite Regelungen als auch spezifische Anforderungen unseres Landes.
Aktuell (Stand September 2024) leisten 122 Kommunen durch Positivplanung einen wertvollen Beitrag zum Windenergieausbau zusätzlich zur Regionalplanung.
Monitoring der Windenergiebereiche in den Regionalplänen
Zur Sicherstellung einer langfristigen Ausnutzbarkeit der zukünftigen Windenergiebereiche der Regionalplanung wurde im Rahmen der 2. Änderung des Landesentwicklungsplanes „Erneuerbare Energien“ ein Monitoring der Windenergiebereiche in Ziel 10.2-10 eingeführt. Aufgrund von technischen Entwicklungen ändern sich die Anforderungen an dauerhaft nutzbare Flächen für die Windenergie erheblich. Die Eignung der Windenergiebereiche in den Regionalplänen ist daher regelmäßig zu prüfen. Falls die Windenergiebereiche nicht mehr geeignet sind, muss die Planung angepasst werden.
Als erstes Bundesland nimmt NRW bereits jetzt die Zukunft nach dem Erreichen der Flächenbeitragswerte in den Fokus. Die Beauftragung für die Entwicklung des Monitorings durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ist der Auftakt für die Sicherstellung geeigneter Windenergiebereiche in NRW. Sobald das Bewertungsschema für das Monitoring abgeschlossen ist, wird das LANUV mit der Implementierung beginnen.