Die raumordnerische Steuerung der Entwicklung von Flächen für Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistungen, Gewerbe und innerörtlichen Freiflächen erfolgt durch die bedarfsgerechte und flächensparende Festlegung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) im Regionalplan. Ziel ist es, ein ausreichendes Flächenangebot für die Versorgung der Haushalte mit Wohnraum jetzt und in der Zukunft sicherzustellen.