Wohnen und Gewerbe

Industriegebiet in Düsseldorf

Wohnen

Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) setzen die Rahmenbedingungen für die Auslastung und Tragfähigkeit der  technischen und sozialen Infrastrukturen. Bevölkerungsrückgänge und verändertes Verhalten der Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung von Infrastruktureinrichtungen machen es erforderlich, Entwicklungsbedarfe auf zukunftsfähige Siedlungsbereiche auszurichten, die über ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen verfügen (zentralörtlich bedeutsame ASB). Mittelfristig von besonderer Bedeutung ist dabei die räumlich unterschiedliche Entwicklung der Bevölkerung. Während einige Gemeinden einen prognostizierten Bevölkerungsrückgang von z. T. über 10 % bewältigen müssen, wachsen andere (zunächst) noch. Längerfristig ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens abnehmen wird. Vor diesem Hintergrund sollen nach Quantität und Qualität nur solche Infrastrukturen geschaffen werden, welche später auch von einer zurückgehenden Bevölkerung getragen werden können. Bedingt durch die demographische Entwicklung kann in spezifischen Bereichen (Gesundheit und Pflege) jedoch auch ein Bedarf entstehen, Infrastruktur auszubauen.  

Gewerbe

Zur Grundausstattung des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen gehört eine bedarfsgerechte und flächensparende Flächenvorsorge für Gewerbe- und Industriebetriebe und eine entsprechende Sicherung geeigneter Standorte. Ein Zusammenwirken verschiedenartiger Gewerbe- und Industrieangebote ist dabei sinnvoll. Ein bedarfsgerechtes vorausschauendes Angebot umfasst dabei ein gestuftes Flächenangebot:
  • wenige sehr große Flächen als Angebot an internationale Investoren,
  • in jeder Region einige große Flächen für den regionalen Bedarf,
  • in den einzelnen Kommunen weitere Flächen für den eher lokalen / teilregionalen Bedarf.
Deshalb werden im Landesentwicklungsplan selber nach wie vor vier Flächen für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben gesichert. Darüber hinaus gibt der Landesentwicklungsplan vor, weitere Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe in den Regionalplänen zu sichern – je nach Emissionen – entweder Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) oder Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB). Der überwiegende Anteil des Bedarfs resultiert aus der Verlagerung und Erweiterung vorhandener Betriebe oder der Auslagerung und Ausgründung von Betriebsteilen. Erforderlich sind darüber hinaus Angebote für die Neuansiedlung von Unternehmen. Der Bezugsrahmen für die Gewerbe- und Industrieflächenentwicklung geht dabei oft über die einzelnen Gemeindegrenzen hinaus und Gewerbe-/Industrieflächenangebot sowie Flächennachfrage werden durch die Entwicklung in den jeweils benachbarten und z. T. auch weiter entfernt liegenden Standorten beeinflusst. Durch eine mit den Nachbargemeinden abgestimmte Gewerbe- und Industrieflächenpolitik können Infrastrukturkosten reduziert werden. Die Entwicklung eines regionalen Profils, das sich auf regionale Stärken konzentriert, verbessert die Standortvermarktung. Räumliche Ansprüche der Wirtschaft an gewerblichen und industriell nutzbaren Flächen sind nicht in gleichem Maße von der Bevölkerungsentwicklung abhängig wie die Wohnsiedlungsflächenentwicklung. Bedeutsam sind diesbezüglich vor allem der Strukturwandel, die Entwicklung einzelner Branchen und Betriebe aber auch die Veränderung des Altersaufbaus der Bevölkerung, der es u. a. erschweren wird, qualifizierte Nachwuchskräfte zu finden und an die Betriebe zu binden. Hierbei gewinnen weiche Standortfaktoren eine zusätzliche Bedeutung. Naturräumliche und kulturlandschaftliche Gegebenheiten, die z. T. begrenzende Faktoren der Siedlungsentwicklung darstellen, sind im Wettbewerb um Arbeitskräfte zugleich Potenziale für Erholungs-, Sport- und Freizeitmöglichkeiten bzw. eine hohe Zufriedenheit und Identifikation mit dem jeweiligen Wohnort und der ganzen Region.