
©Copterextreme/Rudolf Weber
Wohnen
Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) setzen die Rahmenbedingungen für die Auslastung und Tragfähigkeit der technischen und sozialen Infrastrukturen. Bevölkerungsrückgänge und verändertes Verhalten der Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung von Infrastruktureinrichtungen machen es erforderlich, Entwicklungsbedarfe auf zukunftsfähige Siedlungsbereiche auszurichten, die über ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen verfügen (zentralörtlich bedeutsame ASB).
Mittelfristig von besonderer Bedeutung ist dabei die räumlich unterschiedliche Entwicklung der Bevölkerung. Während einige Gemeinden einen prognostizierten Bevölkerungsrückgang von z. T. über 10 % bewältigen müssen, wachsen andere (zunächst) noch. Längerfristig ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens abnehmen wird. Vor diesem Hintergrund sollen nach Quantität und Qualität nur solche Infrastrukturen geschaffen werden, welche später auch von einer zurückgehenden Bevölkerung getragen werden können. Bedingt durch die demographische Entwicklung kann in spezifischen Bereichen (Gesundheit und Pflege) jedoch auch ein Bedarf entstehen, Infrastruktur auszubauen.
Gewerbe
Zur Grundausstattung des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen gehört eine bedarfsgerechte und flächensparende Flächenvorsorge für Gewerbe- und Industriebetriebe und eine entsprechende Sicherung geeigneter Standorte. Ein Zusammenwirken verschiedenartiger Gewerbe- und Industrieangebote ist dabei sinnvoll. Ein bedarfsgerechtes vorausschauendes Angebot umfasst dabei ein gestuftes Flächenangebot:
- wenige sehr große Flächen als Angebot an internationale Investoren,
- in jeder Region einige große Flächen für den regionalen Bedarf,
- in den einzelnen Kommunen weitere Flächen für den eher lokalen / teilregionalen Bedarf.