Landesplanung Nordrhein-Westfalen

Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen

Ausschnitt des Landesentwicklungsplans

Hier finden Sie alle Informationen zum Landesentwicklungsplan (LEP) NRW, die geltene Lesefassung sowie alle Informationen zu den laufenden Änderungsverfahren.

Was ist der Landesentwicklungsplan

Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung. Der LEP legt die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des gesamten Landes fest und dient als verbindliche Vorlage für die Regionalplanung. In ihm wird die angestrebte Entwicklung Nordrhein-Westfalens festgehalten. Grundsätze sind allgemeine Vorgaben und Ziele verbindliche Vorgaben für die nachfolgenden Abwägungs- oder Ermessenentscheidungen zur Entwicklung des Raums. Die Ziele und Grundsätze, die sowohl textlich als auch zeichnerisch festgelegt werden, beinhalten die wichtigsten landespolitischen Planbereiche. Als dichtbesiedeltes Land hat NRW vielfältige Ansprüche an den begrenzten Raum und seine Ressourcen. Dazu zählen insbesondere:
  • die Bereitstellung von Siedlungsflächen für Wohnen, Handel, Gewerbe und Industrie,
  • die Gewährleistung einer leistungsfähigen Infrastruktur (Straßen, Schienen, Flughäfen, Wasserstraßen, Energieversorgung, Leitungen, etc.),
  • der Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft,
  • der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel,
  • die Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung,
  • die Schaffung bzw. der Erhalt von Möglichkeiten für Erholung im Freiraum,
  • die Sicherstellung der Rohstoffversorgung,
  • der Schutz des Grundwassers und seiner Nutzung sowie der
  • Schutz vor Hochwasser.
Diese und weitere Raumnutzungsansprüche stehen häufig in Konkurrenz zueinander und müssen insbesondere im LEP NRW bestmöglich aufeinander abstimmt werden. Wie alle Raumordnungspläne wird der Landesentwicklungsplan in unregelmäßigen Abständen geändert oder neu aufgestellt. Hierbei erarbeitet die Landesplanungsbehörde einen entsprechenden Entwurf, zu dem die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen abgeben können. Nach Ende der Beteiligung überarbeitet die Planungsbehörde den Entwurf, ehe der neue oder geänderte Landesentwicklungsplan vom Landtag verabschiedet wird.