Landes- und Regionalentwicklung

B256 in Dortmund bei Nacht
Sie strebt dabei eine nachhaltige Raumentwicklung an, die soziale sowie wirtschaftliche Ansprüche an den Raum mit ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer großräumigen ausgewogenen Ordnung und gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen beitragen soll. Unterschiedliche Anforderungen an den Raum müssen aufeinander abgestimmt sowie auftretende Konflikte ausgeglichen werden. Dies geschieht im Gegenstromprinzip. Das bedeutet, dass sich die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Landesgebietes in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraums der Bundesrepublik Deutschland einfügen und gleichzeitig die Gegebenheiten und Erfordernisse der regionalen und kommunalen Planungen in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt werden.  

Regionalentwicklung

Die Zielsetzung für die Regionalentwicklung wird in den Regionalplänen für die sechs Planungsbereiche Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster sowie des RVR auf Basis der Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans formuliert. Um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern sowie den zentralen Herausforderungen wie den Auswirkungen des demografischen Wandels, den Folgen des Klimawandels, dem zunehmenden Flächenverbrauch, der Sicherung der Daseinsvorsorge und dem wirtschaftlichen Strukturwandel zu begegnen, ist Kooperation und strategische Vernetzung der verschiedenen Akteure der Regionen unumgänglich. Auch hier gilt das Gegenstromprinzip. Konkret bedeutet dies, dass regionale Entwicklungskonzepte frühzeitig mit den Regionalplanungsbehörden erörtert und im jeweiligen Regionalplan Berücksichtigung finden können. Diese Prozesse werden von der Landesplanung begleitet und gefördert, wie dies aktuell im Strukturwandel im Rheinischen Revier geschieht. Die Region, auch als größte Landschaftsbaustelle Europas bezeichnet, steht vor einem umfassenden Strukturwandel nach dem beschlossenen Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung. Dieser erfordert ein Ineinandergreifen formeller (Landes-, Regional- und Kommunalplanung) und informeller Planung (regionale Entwicklungskonzepte), um die Region neu zu definieren und den Raum unter Abwägung aller Nutzungskonflikte im Sinne der Nachhaltigkeit zu planen.

MKRO

Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat für ihre Raumentwicklung in Deutschland elf Metropolregionen von europäischer Bedeutung identifiziert. Eine davon ist die Europäische Metropolregion Rhein-Ruhr. Diese besteht aus der zum Kommunalverband verfassten Metropole Ruhr und einem Zusammenschluss verschiedener Akteure der Metropolregion Rheinland. In anderen Teilräumen wie dem Münsterland, Ostwestfalen-Lippe und Südwestfalen haben sich ebenfalls regionale Kooperationsräume (sog. Regiopole) etabliert. Durch solche regionalen Kooperationen soll der Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen ausgebaut und auf internationaler Ebene etabliert werden.