
Rohstoffversorgung in NRW
Rohstoffversorgung im LEP
Dazu macht es der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) der Regionalplanung zur Aufgabe, die Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung mit mineralischen Rohstoffen für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren bei Lockergesteinen wie Sand und Kies und 35 Jahren bei Festgesteinen durch Festlegung von Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) zu sichern.
Sicherstellung der Rohstoffversorgung in NRW
Durch eine auf ein landeseinheitliches Abgrabungsmonitoring gestützte Überwachung wird sichergestellt, dass die planerische Versorgungssicherheit auch im Zuge des voranschreitenden Abbaus nicht unter 15 Jahre für Lockergesteine und 25 Jahre für Festgesteine absinkt. Darüber hinaus kann die Regionalplanung die Festlegung der BSAB, oft auch kurz als Abgrabungsbereiche bezeichnet, mit einer Konzentrationswirkung versehen. Dies bedeutet, dass raumbedeutsame Abgrabungen außerhalb der in den Regionalplänen festgelegten BSAB nicht genehmigt werden dürfen.
Mit dieser sowohl über das Mengengerüst als auch über die Standortfestlegung steuernden Landes- und Regionalplanung wird ein Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft auf der einen Seite und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger und des Umwelt- und Freiraumschutzes auf der anderen Seite erreicht und der Leitvorstellung der nachhaltigen Raumentwicklung Rechnung getragen. Die Sicherung von konkreten Abgrabungsstandorten erfolgt über die Festlegung von BSAB aber erst auf der Ebene der Regionalplanung. Die konkrete Zulassung einzelner Abgrabungsbetriebe bedarf darüber hinaus auch noch einer Planfeststellung oder Genehmigung, bei der die Öffentlichkeit ebenfalls nochmals beteiligt wird. Je nach Art der Abgrabung kommen dafür unterschiedliche Zulassungsverfahren nach Abgrabungs-, Wasser- oder Bergrecht zum Zuge.