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Auf Basis der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erarbeiteten Analyse erfolgt eine gerechte Verteilung der geeigneten Windflächen auf die sechs Planungsregionen des Landes. Diese werden im Zuge der Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) verpflichtet, entsprechende Windenergiegebiete auszuweisen. Mit der Abstimmung der Flächenanalyse legt die Landesregierung eine wichtige Grundlage für den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien im Land.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Unser Ziel ist es, unsere Energieversorgung mit hohem Tempo unabhängiger, bezahlbar und nachhaltig zu gestalten. Deshalb stellen wir die Weichen für den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen und gehen dabei ambitioniert, transparent und gerecht vor. Dafür geben wir den Regionen größtmögliche Pla-nungsspielräume, damit beim Ausbau die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden können und der Ausbau gesteuert erfolgen kann. Die bisherigen Beiträge zum Ausbau der Windkraft werden angerechnet und alle zusätzlichen Beiträge gerecht verteilt. Gemeinsam mit den Regionen und Kommunen bauen wir unsere Energieversorgung um und legen die Grundlage für ein starkes und zukunftsfähiges Nordrhein-Westfalen.“
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Wir haben durch entschlossenes Handeln in den vergangenen Monaten die Lage auf den Energiemärkten beherrschbar gemacht. Mit gleicher Entschlossenheit wollen wir jetzt an diese Dynamik anknüpfen und gemeinsam die Verfahren zum Ausbau der Erneuerbaren weiter beschleunigen. Unsere Ziele in Nordrhein-Westfalen haben wir ganz bewusst ambitioniert formuliert. Klar ist: Dafür braucht es Flächen. Die zu finden, wird nur gemeinsam gelingen. Land und Kommunen sind gefragt. Und klar ist auch: Erneuerbare sind längst zum Standortfaktor geworden. Nur wenn wir deutlich mehr und deutlich schneller regenerative Energiequellen erschließen, machen wir uns energiepolitisch unabhängig von fossilen Importen. So können wir nicht nur unsere Klimaschutzziele erreichen, sondern auch die grüne Energie bereitstellen, die die Akteure in Wirtschaft und Industrie einfordern. Die jetzt vorgelegten Berechnungen des LANUV liefern eine konsistente und realistische Grundlage für den Ausbau der Windenergie im Land. Damit wird deutlich: Die Koalition hält Wort und macht weiter entschlossen Tempo auf dem Weg zu einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung.“
Umweltminister Oliver Krischer: „Wir ermöglichen nun auch in Nordrhein-Westfalen die Windenergienutzung in Industrie- und Gewerbegebieten. Dort gibt es große Potentiale für Erzeugung Erneuerbarer Energien. Klimafreundlicher Windstrom kann nun auch dort erzeugt werden, wo er verbraucht wird. Das reduziert den Bedarf von Flächen für Windenergie in der freien Landschaft. Natur- und Vogelschutzgebiete sowie FFH-Lebensräume bleiben tabu und können weiterhin frei von Windenergienutzung bleiben. Wir wollen darüber hinaus aber den Naturschutz in der Fläche ausweiten und neue Schutzgebiete ausweisen, in denen wiederum die Windenergienutzung möglich sein soll. So stellen wir für bestimmte Flächen, die bisher keinen rechtlichen Schutzstatuts hatten, eine Win-Win-Situation her: Der Schutz von Arten und Biotopen wird gewährleistet und gleichzeitig die Nutzung der Windenergie ermöglicht.“
Grundlage der Windflächenanalyse des LANUV ist ein umfangreicher Kriterienkatalog, der zur Verfügung stehende Flächen im Land präzisiert und Ausschlussflächen definiert. Ausgenommen sind etwa Siedlungsbereiche und die direkte Umgebung von Einzelwohnhäusern im Freiraum mit Abständen von 700 Metern (Innenbereich) und 500 Metern (Außen-bereich). Auch werden Bereiche mit großer Hangneigung oder schlechten Windverhältnissen, die einen wirtschaftlichen Betrieb von Windanlagen nicht erwarten lassen, ausgeschlossen. In Anspruch genommen werden können aus den Regionalplänen auch Gewerbe- und Industriegebiete (GIB) und nicht fachrechtlich ausgeschlossene Bereiche zum Schutz der Natur (BSN). Insgesamt stellt das LANUV ein landesweites Gesamtpotenzial der Flächen für die Windenergienutzung von 126.249 Hektar beziehungsweise 3,7 Prozent der Landesfläche fest.
Für eine gerechte Verteilung auf die Planungsregion sind zwei Aspekte leitend: Zum einen soll keine Planungsregion mehr als 75 Prozent ihrer Potenzialflächen für die Windenergie zur Verfügung stellen müssen. Zum anderen soll nicht mehr als die bundesseitig vorgesehene Obergrenze von 2,2 Prozent der Gesamtfläche der Planungsregion für die Windenergie vorgehalten werden müssen.
Im Ergebnis ergibt dies für die Planungsregionen Arnsberg, Detmold, Köln und Münster ein Teilflächenziel von 2,13 Prozent der regionalen Gesamtfläche (Planungsregion Arnsberg 13.186 Hektar, Detmold 13.888, Köln 15.682, Münster 12.670). Aufgrund der hohen Siedlungsdichte und des geringeren Flächenpotentials betragen die Teilflächenziele für die Planungsregion Düsseldorf 1,14 Prozent (4.151 Hektar) und für die Planungsregion des RVR 0,46 Prozent (2.036 Hektar). Bestehende Windenergieanlagen und geeignete bestehende Planungen wer-den bei der Erfüllung der Ziele berücksichtigt.