Neue Durchführungsverordnung veröffentlicht

Landschaft, Globus, Paragraph
Am 27.04.2022 ist die sechste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht worden. Infolge der Novellierung des Landesplanungsgesetzes im letzten Jahr wurde auch die Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz einer Überprüfung unterzogen. Mit dieser Änderungsverordnung wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem dritten Entfesselungspaket der Landesregierung geleistet. Im Fokus steht dabei die weitere Modernisierung des Planungsrechts in Nordrhein-Westfalen. Vorliegend erfolgt diese durch
  • die Anpassung an geänderte Vorschriften auf Bundes- und Landesebene
  • eine maßvolle Deregulierung
  • die Verwendung einer gleichstellungsgerechten Sprache.
Vor dem Hintergrund des grundsätzlichen Ziels der Deregulierung ist der Regelungsgehalt der Verordnung auf den wesentlichen Kern beschränkt worden. So wurden beispielsweise die Regelungen zum Umfang der Beteiligung bei der Aufstellung von Regional- und Braunkohlenplänen aus der Verordnung gestrichen, weil der Umfang der Beteiligung bereits im EU-Recht und dem Raumordnungsgesetz des Bundes normiert ist. Um dennoch sicherzustellen, dass die bisher gängige Praxis bei der Beteiligung durch die Regionalplanungsbehörden auch künftig beibehalten wird, stellt die Landesregierung eine verwaltungsinterne Handreichung zum Umfang der Beteiligung zur Verfügung. Diese finden Sie hier. Darüber hinaus wurden die Planzeichen für die zeichnerischen Festlegungen in den Regionalplänen umfassend aktualisiert und insbesondere an die aktuellen Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan angepasst. Für die Planzeichen im Verkehrsbereich ist die Einführung von „nachrichtlichen Darstellungen“ vorgesehen. Hierdurch werden beispielsweise bestehende Trassen aus anderen fachlichen Entwicklungsplänen in den Regionalplänen nachrichtlich übernommen. Dies dient dem besseren Verständnis des Regionalplans im Ganzen und fördert die regionalplanerische Beurteilung von Planungen und Maßnahmen. Überdies wird ein neues Planzeichen zur Klimawandelvorsorge eingeführt. So können Flächen als Vorranggebiete ausgewiesen werden, denen eine Ausgleichfunktion zukommen soll, um Vorsorge gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu leisten.