Landesregierung beschließt Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

Mona Neuabaur

Das Landeskabinett hat am vergangenen Freitag den Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen. Ziel der Änderung ist die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes, welches die Sicherung von 1,8 % der Landesfläche (ca. 61.400 ha) für Windenergie in NRW vorgibt. Zusätzlich soll die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen maßvoll erweitert werden.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Neubaur: „Die Landesregierung geht beim Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zielstrebig voran. Mit der parallelen Änderung von Landesentwicklungsplan und sechs Regionalplänen werden wir schon 2025, und damit deutlich früher als vom Bund geplant, die notwendigen Flächen für den Ausbau der Windenergie bereitstellen. In einem ersten Schritt können damit schon jetzt rund 9.000 Hektar mit vorgezogenen Genehmigungen genutzt werden. Im kommenden Jahr werden rund 61.400 Hektar an Flächen hinzukommen. Die Koalition ist der festen Überzeugung, dass der ambitionierte Ausbau der Erneuerbaren zentral ist für eine unabhängige und klimaneutrale Energieversorgung. So stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes NRW und schützen Unternehmen und Arbeitsplätze im Land. Das macht uns energiepolitisch souverän und sichert zugleich den Wohlstand künftiger Generationen.“ Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Mit diesem LEP legen wir ein Gesamtpaket vor, das den Zubau weiter ambitioniert beschleunigt und gleichzeitig die Akzeptanz vor Ort als wichtige Voraussetzung sichert. Wir schaffen einen neuen Rahmen, so dass der Ausbau der Windenergie einerseits schnellstmöglich voranschreiten kann und andererseits der vielerorts befürchtete ungesteuerte Zuwachs ausbleibt. Nordrhein-Westfalen weist bereits jetzt die meisten Genehmigungen für Windenergieanlagen deutschlandweit auf. Mit den geplanten Änderungen stellen wir sicher, dass wir weiter auf der Überholspur bleiben. Wir werden die Flächenziele des Bundes sieben Jahre früher als vorgegeben erreichen.“ Landes- und Regionalpläne müssen geändert werden, um die 1,8 %-Flächenvor­gaben des Bundes für den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Grundlage für die Änderung des Landesentwicklungsplans ist eine Flächenanalyse Windenergie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Eingeführt wird zudem ein neues, befristetes Steuerungsinstrument, das die angestrebte Steuerung durch die neuen Regionalpläne vorzieht, damit Investitionen in der Übergangszeit bis zur Rechtskraft der Regionalpläne in 2025 in die richtige Richtung gehen. Als Konsequenz daraus wird auch das bisherige Steuerungsinstru­ment, der im Baurecht geregelte Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden, bereits jetzt aufgehoben. Das neue Instrument wird durch das Lenken auf die richtigen Flächen wirksam, im ersten Schritt sind das neben bereits bestehenden Flächen sofort rd. 9.000 ha zusätzliche Fläche - das entspricht rechnerisch rund 450 Windrädern. Spätestens 2024 stehen in den Windenergiebereichen der Regionalplan­entwürfe Flächen in Größe von 61.400 ha, das entspricht 1,8 % der Landesfläche, für den beschleunigten Ausbau bereit. Die Öffentlichkeit und alle in Ihren Belangen berührten Stellen sind ab dem 23. Juni 2023 aufgerufen, zum Entwurf der Änderung des LEP NRW, dem Umweltbericht und der Planbegründung Stellung zu nehmen. Hierzu haben Sie bis zum 28. Juli 2023 Gelegenheit. Die Stellungnahmen können vorzugsweise über das Beteiligungsportal des Landes (https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1003167), per Mail (landesentwicklungsplan [at] mwike.nrw.de (landesentwicklungsplan[at]mwike[dot]nrw[dot]de)), per Post ans Ministerium, per Fax (0211/61772-774) oder zur Niederschrift übermittelt werden. Nordrhein-Westfalen geht auch jenseits des LEP NRW beim Ausbau der Windenergie voran und investiert in die Zukunft. Dabei brauchen Projektierer und Genehmigungsbehörden Rechtssicherheit auch in Naturschutzfragen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr legt daher noch in diesem Monat den neuen Artenschutzleitfaden vor. Die Novellierung setzt die neuen Naturschutzbestimmungen des Bundes für den Windenergieausbau um.