Landeskabinett beschließt Änderung des Landesentwicklungsplans zum Ausbau Erneuerbarer Energien

Erneuerbare Energien in NRW - Bioenergieanlage Saerbeck

Nordrhein-Westfalen beschleunigt die Flächenbereitstellung für die Windenergie und gibt dem Ausbau der Photovoltaik mehr Raum

Das Landeskabinett hat die Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen, mit der die Bundesvorgaben zur Bereitstellung von Flächen zum Ausbau der Windenergie für Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Künftig wird Windenergie in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich auch in Nadelwäldern, ohne pauschale Abstände und auch in den Abstandsflächen großer Industriegebiete ebenso wie in den nicht fachrechtlich geschützten Flächenanteilen der Bereichen für den Schutz der Natur möglich sein. Der Ausbau erfolgt nun gesteuert über Windenergiebereiche in den Regionalplänen. So wird sichergestellt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Einklang mit den schutzwürdigen Interessen der Bevölkerung, der Kommunen und der Umwelt erfolgt. 

Die sechs Planungsregionen des Landes bereiten bereits parallel die Änderung ihrer Regionalpläne zur Umsetzung dieser neuen Ausbauoptionen vor und werden bis 2025 insgesamt rund 1,8 Prozent der Landesfläche planerisch für Erneuerbare Energien zur Verfügung stellen. Neben der Windenergie werden mit der Änderung des Landesentwicklungsplans auch die Möglichkeiten zur Nutzung der Solarenergie im Freiraum neu geregelt. Freiflächen-PV ergänzt den klimaneutralen Umbau der Energieversorgung und kann unter besonderer Schonung landwirtschaftlich bedeutsamer Flächen stärker vorangetrieben werden. Der Landesentwicklungsplan unterstützt auch ausdrücklich die „Mehrfachnutzung" von Flächen durch Agri-PV, also die gleichzeitige Nutzung für die Landwirtschaft und die Energieerzeugung durch speziell ausgerichtete PV-Module. So kann das im dichtbesiedelten Nordrhein-Westfalen knappe Gut Fläche optimal genutzt werden.

Mona Neubaur, stellvertretende Ministerpräsidentin und Wirtschaftsministerin: „Die Änderung des Landesentwicklungsplans ist ein zentraler Meilenstein für die Energiewende in unserem Land. Wir ermöglichen damit die dringend benötigte Flächenbereitstellung für Erneuerbare Energien. Nordrhein-Westfalen zeigt, wie Verfahren beschleunigt werden können. Wir haben den Anspruch, bundesweit Vorreiter beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu sein. Das ist die richtige Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit durch Energieknappheit und Klimakrise.“

 

Zum Hintergrund

Im Beteiligungsverfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans haben sich die Kommunen, viele Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger eingebracht. Die Anregungen wurden ausgewertet und sind in verschiedene kleinere Änderungen des ursprünglichen Entwurfs der Landesentwicklungsplanänderung eingeflossen. 

Die Änderung des Landesentwicklungsplans wird nun dem Landtag zugeleitet. Das Landesplanungsgesetz sieht vor, dass der Landesentwicklungsplan mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen wird. Die Beratung im Landtag ist für Anfang 2024 vorgesehen. 

Der Landesentwicklungsplan macht zentrale Vorgaben für die Regionalplanung in den sechs Planungsregionen. Dort haben die Verfahren zur konkreten Gebietsauswahl von Windenergieflächen bereits begonnen. Auch in diesen Regionalplanverfahren findet eine intensive Beteiligung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger statt. Ziel ist es, die Windenergiebereiche in allen sechs Planungsregionen im Jahr 2025 rechtskräftig zu beschließen. Damit würde Nordrhein-Westfalen die Vorgaben des Bundes bereits sieben Jahre vor dem dort vorgesehenen Termin umsetzen und der Energiewende bundesweit einen deutlichen Schub geben.