Erneuerbare Energien

Solar- und Windkraftanlagen
Da die Erzeugung erneuerbarer Energie einen hohen Flächenbedarf hat, ist dieses Ziel mit vielfältigen räumlichen Auswirkungen verbunden. Aufgabe der Landes- und Regionalplanung ist auf der jeweiligen Ebene die raumverträgliche Nutzung der verschiedenen erneuerbaren Energien planerisch zu ermöglichen und für den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien eine hinreichende Verfügbarkeit von Flächen für entsprechende Erzeugungsanlagen zu gewährleisten. Soweit für den Ausbau der erneuerbaren Energien die Inanspruchnahme von Freiraum notwendig wird, sind zur Vermeidung von Konflikten mit anderen Nutz- und Schutzfunktionen immer auch die Belange des Freiraumschutzes und das Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden bei der Festlegung entsprechender Standorte zu berücksichtigen. Es bietet sich daher bei der Inanspruchnahme von Freiraum an, bereits durch eine frühere Nutzung baulich vorgeprägt Standorte (z.B. Brachflächen) für den Ausbau Erneuerbarer Energien, insbesondere von Freiflächen-PV-Anlagen in den Blick zu nehmen. Ebenso kommen Halden und Deponien aufgrund ihrer exponierten Lage zur Nutzung von Solarenergie, zum Anbau nachwachsender Rohstoffe oder als Standorte für die Windenergieerzeugung in Betracht. Insgesamt ist mit Blick auf einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden die Nutzung der Solarenergie auf und an vorhandenen baulichen Anlagen der Errichtung von großflächigen Solarenergieanlagen auf Freiflächen (Freiflächen-Solarenergieanlagen) vorzuziehen.