Daseinsvorsorge und Zentrale Orte

Kölner Dom und Hauptbahnhof bei Nacht

Daseinsvorge allgemein

Jede Gemeinde hat mindestens den Status eines Grundzentrums und gewährleistet ihren Einwohnerinnen und Einwohnern eine Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. Daseinsvorsorge setzt ein entsprechendes Angebot an öffentlichen und privaten Einrichtungen der Versorgung, von Bildung und Kultur, der sozialen, medizinischen und pflegerischen Betreuung, der Erholung, des Sports und der Freizeit und der Verwaltung voraus. Zur Sicherung der Erreichbarkeit, aber auch zur Gewährleistung der Mobilität des zunehmenden Anteils der Bevölkerung mit Einschränkungen, ist die Qualität der öffentlichen verkehrlichen Anbindung zu erhalten und zu verbessern. Dieses Ziel wird insbesondere in Regionen mit einer stark alternden Bevölkerung und in dünner besiedelten Räumen mit Bevölkerungsrückgang nur erreichbar sein, wenn das öffentliche und private Angebot an Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen räumlich konzentriert wird.

Daseinsvorsorge im LEP

Der Landesentwicklungsplan macht in diesem Sinne entsprechende Vorgaben. Danach soll die Siedlungsentwicklung in den Gemeinden auf solche Siedlungsbereiche ausgerichtet werden, die über ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen verfügen – sogenannte zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche. Zur Umsetzung benötigt die Regionalplanung u. a. kleinräumige Daten zur Erfassung typischer Infrastrukturmerkmale.

Definition

Ein Grundzentrum hat die elementare Ausstattung und ist für ein räumlich begrenztes Gebietzuständig
Ein Mittelzentrum hat auch speziellere Dinge im Angebot und versorgt Menschen in einem weiteren Radius
In einem Oberzentrum sind dann auch Dinge von überregionaler Bedeutung zu finden, etwa eine Universität oder eine Oper, was wiederum verbunden sein muss mit einem guten überregionalen verkehrlichen und ÖPNV Anschluss für den Verflechtungsbereich.