Allgemeines zur Gesetzessystematik in der Raumordnung (GG, ROG, LPlG)

Akten

Umsetzung

Im Jahr 2009 machte der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch und erließ das Raumordnungsgesetz (ROG). Auf Landesebene konkretisieren das Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG) und die Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) die Regelungen des ROG. Unterhalb der landesgesetzlichen Vorschriften nehmen Erlasse für einzelne Bereiche eine nähere Bestimmung der Gesetze und Verordnungen vor. Erlasse gelten lediglich verwaltungsintern und sind an die nachgeordneten Behörden gerichtet. Im Bereich der Landesplanung gelten folgende Erlasse:
  • Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung vom 8. Mai 2018
  • Erlass zur Konkretisierung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Wohnen, Gewerbe und Industrie vom 17. April 2018
  • Erlass zur Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben; Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben (Einzelhandelserlass NRW) vom 22.09.2008